Der/die Studierende (im Folgenden der Studierende für m/w/d) hat einen Lehrgang ausgewählt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung per Online-Anmeldung, bzw. per E-Mail an die Öko-Zentrum NRW GmbH übersandt. Der hiermit geschlossene Vertrag wird rechtswirksam mit Zugang der vom Öko-Zentrum NRW versandten Anmeldebestätigung.
Eine Übertragung des Lehrgangs auf andere Personen ist nicht möglich.
Der Studierende hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Zugangskennung (Versand der Unterlagen zum Lehrgangsstart) zu widerrufen (durch Verwendung des Widerrufsformulars).
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Der Studierende kann den Fernlehrvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist monatlich, bis zum 10. Tag des Monats zum Anfang des Folgemonats kündigen.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter liegt z. B. bei nachhaltigen Störungen der Veranstaltungen und insbesondere dann vor, wenn Teilnehmende mit der Zahlung des fälligen Entgelts ganz oder teilweise in Verzug sind. Kündigt der/die Teilnehmende außerordentlich, so bleibt der/die Teilnehmende zur Zahlung des anteiligen Veranstaltungsentgelts und der bis dahin anfallenden Kosten verpflichtet. Zuviel gezahlte Teilnahmekosten werden dem/der Teilnehmenden erstattet.
Für die Kündigung verwenden Sie bitte das auf der Homepage bereitgestellte Online-Formular. Die Kündigung wird mit der Bestätigung durch die Öko-Zentrum NRW GmbH wirksam.
Entstehende Kosten bei fristgerechter, formaler Kündigung:
bis 14 Tage nach Lehrgangstarts: | kostenlos |
ab 15 bis 56 Tage nach Lehrgangsstart: | 1. Rate |
ab 57 bis 84 Tage nach Lehrgangsstart: | 1. + 2. Rate |
ab 85 Tage nach Lehrgangsstart: | volle Lehrgangsgebühr |
In den Kursgebühren sind alle für eine erfolgreiche Fernlehre notwendigen Leistungen inbegriffen:
Die Bereitstellung der Lehrmittel im Internet, die Beantwortung von Fachfragen und die Teilnahme an den verpflichtenden Workshops gemäß Lehrplan. Die gesamten Lern- und Arbeitsmaterialien werden Eigentum des Studierenden. Der Studierende verpflichtet sich, den erhaltenen Login sowie die Lern- und Arbeitsmaterialien keiner anderen Person zu überlassen oder diese zu verkaufen.
Nicht im Honorar inbegriffen sind Hilfsmittel wie z. B. weiterführende Literatur/Normen oder die Teilnahme an weiteren Workshops sowie sonstigen Veranstaltungen des Öko-Zentrums NRW und die Kosten, die durch die Benutzung des Internets entstehen. Voraussetzung für das Abrufen der Inhalte im Internet sind ein PC und ein Internet-Anschluss. Dem Studierenden entstehen durch die Nutzung des Internets keine weiteren Kosten als die durch die Nutzung dieses Mediums üblicherweise entstehen (Telefongebühren und/oder Provider).
Lehrgangsgebühr und Zahlungsplan für Teilnehmende mit Grundqualifikation
nach § 88 des GEG
Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.558,50 Euro (2.150,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.) ist nach Rechnungsstellung in drei Raten zu zahlen:
Zahlungsplan der Raten (Teilnehmende mit Grundqualifikation nach § 88 des GEG):
1. Rate: | 2 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 853,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
2. Rate: | 8 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 853,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
3. Rate: | 12 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 852,50 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
Lehrgangsgebühr und Zahlungsplan für Teilnehmende ohne Grundqualifikation
nach § 88 des GEG
Der Gesamtbetrag in Höhe von 3510,50 Euro (2.950,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.) ist nach Rechnungsstellung in drei Raten zu zahlen:
Zahlungsplan der Raten (Teilnehmende ohne Grundqualifikation nach § 88 des GEG):
1. Rate: | 2 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 1.170,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
2. Rate: | 8 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 1.170,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
3. Rate: | 12 Wochen nach offiziellem Lehrgangsstart 1.170,50 Euro (inkl. 19 % MwSt.) |
Wenn Sie in Vollzeit studieren, erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 30 % auf die Lehrgangsgebühr. Als studierend wird diejenige Person bezeichnet, die in der regulären Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wenn diese Grenze überschritten wird, wird der Studierendenstatus nicht mehr anerkannt. Damit der Studierendenrabatt in Ansatz gebracht werden kann, müssen Sie während der kompletten Lehrgangslaufzeit immatrikuliert sein (Bitte fügen Sie bei der Anmeldung dazu eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei).
Teilnehmer:innen und Absolvent:innen anderer Fernlehrgänge des Öko-Zentrums NRW er-halten einen Rabatt in Höhe von 10 % auf die Gebühren des energieberater24 – Wohngebäudefernlehrgangs.
Das Abschluss-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung und vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages ausgehändigt. Der Lehrgang endet mit der bestandenen mündlichen Abschlussprüfung (reguläre Kurslaufzeit).
Sollte der Teilnehmende den Fernlehrgang nicht in dem gebuchten Kurszeitraum abschließen können, ist das Verschieben der Workshop- und/oder Prüfungsteilnahme nur nach Rücksprache und Bestätigung durch das Öko-Zentrum NRW möglich. Eine Kursplatzgarantie in dem Folgekurs hat der Teilnehmende im Falle des Verschiebens nicht.
Die Aufwandsgebühr für die Verschiebung (bspw. Nicht-Teilnahme an Pflichtelementen, fehlende Prüfungsteilnahme) des Lehrgangs beträgt 380,- Euro netto pro Verschiebung. Für aktive Kursteilnehmende sind aus fachlich-inhaltlichen Gründen maximal drei Verschiebungen (innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren) zulässig. Der ursprüngliche Zahlungsplan des Bestandskurses bleibt bestehen.
Eine Unterbrechung des Kurses ist auf eigene Verantwortung möglich. Der Zahlungsplan bleibt bis zum Eingang der schriftlichen Mitteilung des Unterbrechungswunsches analog dem Bestandskurs erhalten. Während der Kursunterbrechung wird der Teilnehmende nicht als aktiver Teilnehmender geführt und hat dementsprechend keinen Zugriff auf die moodle-Plattform und kann nicht an den kostenfreien Aktivtäten im Rahmen eines Fernlehrgangs teilnehmen. Zum Wiedereinstieg in das Kursgeschehen muss sich der Teilnehmende proaktiv beim Öko-Zentrum NRW per mail melden. Das Öko-Zentrum NRW prüft anschließend die freien Kapazitäten im laufenden Kursbetrieb und offeriert die Möglichkeiten.
Etwaige Änderungen im Kursverlauf (bspw. Inhalte oder Unterrichtseinheiten) und Kostenanpassungen sind vom Teilnehmenden zu tragen und gehen nicht zu Lasten des Öko-Zentrums NRW.
Die Prüfungsgebühr bei
- Ablehnung des Projektberichts (= Nicht-Zulassung zur schriftlichen/mündlichen Prüfung) oder
- Nicht-Bestehen der schriftlichen Prüfung (Klausur) oder
- Nicht-Bestehen der mündlichen Prüfung (Vorstellung Projektarbeit inkl. Erläuterungen)
beträgt 380,- Euro netto pro weiterer Prüfungsteilnahme.
Die Prüfung für Teilnehmende mit Grundqualifikation nach § 88 des GEG darf max. zweimal wiederholt werden.
Die Prüfung für Teilnehmende ohne Grundqualifikation nach § 88 des GEG darf max. einmal wiederholt werden.
Für den Studierenden und das Öko-Zentrum NRW gelten selbstverständlich nur die in dieser schriftlichen Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen.
Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des Studierenden.
Der Fernlehrgang wurde von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der Zulassungsnummer 7413522 anerkannt.