energieberater24 - Wohngebäude

Energieeffizienzexperte/in für Wohngebäude


Weiterbildung im Öko-Zentrum NRW bietet eine einzigartige Kombination: Unsere Fernlehrgänge werden durch kompakte Workshops sowie ein breites Angebot an Online-Seminaren und E-Learning ergänzt. Als Bildungsträger, Forschungseinrichtung und Planungsbüro gewährleisten wir eine umfassende Betreuung.

energieberater24 - Wohngebäude

Energieeffizienzexperte/in für Wohngebäude


Weiterbildung im Öko-Zentrum NRW bietet eine einzigartige Kombination: Unsere Fernlehrgänge werden durch kompakte Workshops sowie ein breites Angebot an Online-Seminaren und E-Learning ergänzt. Als Bildungsträger, Forschungseinrichtung und Planungsbüro gewährleisten wir eine umfassende Betreuung.


Alle Fernlehrgänge des Öko-Zentrums NRW sind durch die "Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht" (ZFU) anerkannt.

Aktuelle Meldung

15.06.2023

Ab dem 1.7.2023 ist ausschließlich die dena zuständig für die Zulassung von Energieberaterinnen und Energieberatern...

...für die Bundesförderprogramme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Die Zuständigkeit des BAFA endet auch für Zulassungsanträge, die vor dem 1. Juli gestellt wurden und über die das BAFA bis zum 30. Juni noch nicht abschließend durch Mitteilung der Zulassung entschieden hat. Die dena ist daher auch zuständig, wenn das BAFA vorab zwar eine Aussage zur Grundqualifikation getroffen hat, jedoch die Zulassung bis zum 30. Juni 2023 noch nicht erfolgt ist. In diesen Fällen ist bei der dena ein Antrag auf Zulassung und Eintragung in die Expertenliste zu stellen und es sind dort die zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß dem Regelheft der dena geforderten Unterlagen einzureichen. Vom BAFA vor dem 1. Juli 2023 zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater müssen spätestens ab dem 1. Januar 2024 für das betreffende Energieberatungsförderprogramm in der Expertenliste eingetragen sein, wenn sie geförderte Energieberatungen durchführen wollen.

LEHRGANGSGEBÜHR

2.150,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt; brutto: 2.558,50 Euro)

Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an die Inhalte gemäß des aktuellen Regelheftes der Energieeffizienz-Expertenliste:

Basis + Vertiefung für Wohngebäude

 

Der Lehrgang erfüllt die in Anlage 11 des GEG festgelegten Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen.

DAUER, INHALT, ABSCHLUSS

Dauer:

ca. 6 Monate

Lerninhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Bauphysik und Gebäudehülle
  • Heizungs- und Warmwasserbereitung
  • Raumlufttechnische Anlagen und Kühlung
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Erstellung von Nachweisen und Beratungsbericht

 

Prüfung:
Projektbericht, schriftliche und mündliche Prüfung

VORAUSSETZUNGEN

Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß GEG § 88

Mehr

ZERTIFIZIERUNG

Eintrag in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für die Kategorien:

Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude

  • Effizienzhaus (KfW)
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

BAFA Qualifikationsprüfung

Keine Grundqualifikation nach § 88 GEG?

Dann sind eine Fortbildung und die BAFA "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude" Pflicht. Wir bieten einen entsprechenden Lehrgang inklusive dieser Prüfung an.

 

Lehrgangsgebühr: 2.950,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt; brutto: 3.510,50 EUR)

Mehr Infos zum Lehrgang mit "BAFA Qualifikationsprüfung"